Rollstuhlfahrten

Mobilität ermöglichen

Nicht oder nicht mehr laufen zu können, dies bedeutet den Verlust einer der elementarsten Freiheiten. Ein Verlust, von dem zudem viele Menschen betroffen sind. So wird das Rollstuhlzeichen oftmals bereits ganz allgemein als Zeichen für Behinderung verwendet.

Ein Symbol, das aber auch positiv gedeutet werden kann. Schliesslich steht es auch für Lösungen und Hilfe. Lösungen in technischer Hinsicht; Hilfe in Form von Mithilfe und Unterstützung von Menschen und seitens der Gesellschaft.

Unsere Spezialfahrzeuge sollen als Brücke zwischen zwei Orten fungieren, die Sie mit Ihrem Rollstuhl nicht alleine verbinden können oder wollen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die Reichweite Ihres Rollstuhls entscheidend zu erhöhen.

Wir stehen Ihnen dafür rund um die Uhr und für jede Fahrstrecke zur Verfügung.

Sicherheit

Rollstuhlbeförderung Sitzend bedarf einer besonderen Verantwortung. Rollstuhl und Fahrgast müssen professionell gesichert sein, damit auch im Falle eines Falles nichts passiert. Genauso muss das Ein- und Ausfahren in den Wagen mit besonderer Sorgfalt geschehen. Und besonders die eigentliche Fahrt hat mit eigener Umsicht zu erfolgen.

Unsere Fahrzeuge erfüllen die DIN 750878 Teil II, die die Ausrüstung des Wagens und die Art und Verwendung der Gurte regelt. Da diese DIN in kein Gesetz eingearbeitet ist, handelt es sich also um eine freiwillige Verpflichtung, die wir aber im Interesse unserer Kunden gerne eingehen. Auf unseren Rollstuhlbussen fährt nur besonders eingewiesenes und erfahrenes Personal.

Seit Bestehen des Betriebes fahren wir unfallfrei für den LVR und andere Auftraggeber.

Kostenübernahme

Krankenkassen

Als Nutzer/in eines Rollstuhles haben Sie immer Anspruch auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "aG". Und verfügen Sie über einen solchen Ausweis, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Übernahme von ärztlich verordneten Krankenbeförderungen - z.B. zur ambulanten Untersuchung bei Ihrem Hausarzt. Näheres erfahren Sie hier

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen

Der Rhein-Sieg-Kreis fördert ab dem 01.01.2008 aufgrund neuer Richtlinien die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft durch Gewährung eines persönlichen Budgets in Form von Wertgutscheinen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Rhein-Sieg-Kreises.

Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, die keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen können, erhalten einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Inanspruchnahme von geeigneten Fahrdiensten, um am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“ und den „Richtlinien über die Gewährung eines pauschalierten Fahrkostenzuschusses zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft“.

Den Antrag auf Gewährung eines persönlichen Budgets für die Nutzung des Fahrdienstes erhalten Sie hier.

 

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