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Taxi und Mietwagen in Bad Honnef

Grundsätzliches
Ein Taxi bekommt man nicht, indem man sich ein Taxischild kauft. Wie überall in Deutschland werden auch in Bad Honnef Taxis konzessioniert, d.h. das Straßenverkehrsamt erteilt eine ortsabhängige Genehmigung für den Betrieb jedes einzelnen Taxis. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wieviele Taxis bereits im Ort vorhanden sind, denn deren Anzahl wird anhand eines komplexen Bedarfsrechnung festgelegt. Vereinfacht gesagt, soll es nicht zuviele Taxis in Bad Honnef geben, damit die vorhandenen wirtschaftlich bestehen können.
Taxikonzessionen sind begehrt und die Wartelisten lang. Es kann Jahrzehnte dauern, bis ein Interessent eine Konzession erhält. Dies gilt nicht nur für die sogenannten Neubewerber. Auch etablierte Taxibetriebe können nicht so ohne weiteres expandieren. Jedenfalls nicht mit Taxifahrzeugen.
Was würden Sie als findiger Unternehmer tun, wenn Sie Ihr Geschäft erfolgreich führen, das Telefon andauernd klingelt, Sie die Nachfrage nicht mehr befriedigen können und ein zusätzliches Fahrzeug benötigen? Mit Sicherheit nicht fünfzehn oder zwanzig Jahre warten, bis Sie möglicherweise wieder ein Taxi zugeteilt bekommen. Aber vielleicht haben Sie ja die Idee, Ihren Kunden zukünftig eine ähnliche Dienstleistung mit anzubieten? Mietwagen sind eine Erfindung der Taxibranche. Auch in Bad Honnef sind die größeren Taxiunternehmen Mischbetriebe, die sowohl Taxis als auch Mietwagen im Fuhrpark haben.
Als wir vor Jahren einen Taxibetrieb in Bad Honnef gründen wollten, war an die Konzessionierung auch nur eines einzigen weiteren Taxis für Bad Honnef nicht zu denken, geschweige denn an mehrere. Die Folge: Die Personenbeförderung 3344 war von Anfang an ein Mietwagenunternehmen.
Vergleich Taxi und Mietwagen
Da wir sehr oft nach den Unterschieden zum Taxi gefragt werden, hier nachfolgend die wichtigsten Merkmale in tabellarischer Gegenüberstellung. Wer es ganz genau wissen möchte, sollte allerdings ins Personenbeförderungsgesetz schauen.
| Taxi | Mietwagen |
| Taxischild auf dem Dach | Kein Taxischild oder ähnliches |
| Hellelfenbein als Wagenfarbe | Freie Farbwahl der Fahrzeuge |
| Aufnahme von Fahraufträgen auch am Stand oder auf Heranwinken | Aufträge müssen an der Zentrale eingehen, in der Regel telefonisch |
| Bereitstellung an Taxiständen | Rückkehrpflicht zum Betrieb, wenn frei und kein Folgeauftrag erteilt wird |
| Tarifpflicht innerhalb des Rhein-Sieg Kreises und der Stadt Bonn, d.h. die Preise sind vorgegeben | Preise nach Vereinbarung |
| Berechnung von verkehrsbedingten Wartezeiten | Keine Berechnung von verkehrsbedingten Wartezeiten |
| Mehrwertsteuersatz 7% bis 50 km | Mehrwertsteuersatz immer 19% |
| Betriebs- und Beförderungspflicht, d.h. der Kunde hat ein Recht, gefahren zu werden | Fahrten dürfen abgelehnt werden, z.B. wenn keine Einigung über den Preis erzielt wird |




